Betreuungsgebühren


Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebühren im AWO Kinderhaus Purzelbaum.


Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie


Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die bei Ihnen in der Familie leben und im Haushalt wohnen. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können berücksichtigt werden, wenn Sie uns einen Nachweis über den weiteren Bezug von Kindergeld vorlegen.

 

Die aktuelle Gebührensatzung finden sie auch unter www.schorndorf.de

 

Gebühren ab 01.09.2023


Betreuung für Kinder über drei (Kindergarten - Ü3)

VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEIT (VÖ35)

  1. Stufe: 199 €
  2. Stufe: 159 €
  3. Stufe: 100 €
  4. Stufe:    50 €

zzgl. Verpflegungspauschale* von 90 €

(inkl. Frühstück & Mittagessen)

monatlich 90 €/Tagessatz 4,50 €

GANZTAGESBETREUUNG (GT 40)

  1. Stufe: 285 €
  2. Stufe: 228 €
  3. Stufe: 143 €
  4. Stufe:   71 €

zzgl. Verpflegungspauschale* von 110 €

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 110 €/Tagessatz 5,50 €



Betreuung für Kinder unter Drei (Krippe - U3)

VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEIT (Krippe 35)

  1. Stufe: 474 €
  2. Stufe: 379 €
  3. Stufe: 237 €
  4. Stufe: 119 €

zzgl. Verpflegungspauschale* von 90 €

(inkl. Frühstück & Mittagessen)

monatlich 90 €/Tagessatz 4,50 €

GANZTAGESBETREUUNG (Krippe 40)

  1. Stufe: 542 €
  2. Stufe: 434 €
  3. Stufe: 271 €
  4. Stufe: 136 €

zzgl. Verpflegungspauschale* 110 €

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 110 €/Tagessatz 5,50 €



* Die Verpflegungsentgelte  beinhalten je nach Betreuungsangebot ein Frühstück, ein warmes Mittagessen & einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserem Verpflegungskonzept finden Sie hier.

 

Grundsätzlich sind die Verpflegungsgebühren Monatspauschalen. Bei nachgewiesener Krankheit und rechtzeitiger Entschuldigung (vor 8:30 Uhr) kann das Verpflegungsentgelt reduziert werden. Die Erstattung erfolgt ab drei zusammenhängenden Tagen innerhalb eines Monats. Einzeltage werden nicht dazugerechnet. Ein Attest ist nicht erforderlich. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe von 50 Prozent des Tagessatzes pro erstattungsfähigen Tag und wird quartalsweise im Kalenderjahr erstattet. 

 

Eine Änderung der Gebühr bleibt vorbehalten.